Wettspielbedingungen und Platzordnung


1. Allgemeines
Diese allgemeinen Wettspielbedingungen gelten für alle Wettspiele, einschließlich RPR (Registrierte Privat Runden) Runden, die vom Golfclub Gatow ausgeschrieben und veranstaltet werden. Sie sind Bestandteil aller Einzelausschreibungen, sofern in diesen nichts Abweichendes geregelt ist.

2. Regeln, Platzregeln
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln des DGV (einschließlich des Amateurstatuts) und den Platzregeln des Berliner Golf Club Gatow e.V. Etwa notwendig gewordene Sonderregelungen werden am Schwarzen Brett angeschlagen. Wettspiele werden nach den Vorgaben- und Spielbestimmungen und der Wettspielordnung des deutschen Golfverbandes ausgerichtet.

3. Wettspiele, Spielleitung
Die Wettspiele auf der Golfanlage werden am schwarzen Brett im Clubhaus jeweils 14 Tage vorher ausgehangen. Die Spielleitung wird durch die Ausschreibung für das jeweilige Turnier festgelegt. Wunschflights können wegen der Gleichbehandlung aller Teilnehmer nicht gebildet werden.

4. Meldungen zum Wettspiel

Die Anmeldung zu einem Wettspiel erfolgt durch Eintragung am Terminal im Clubhaus-Foyer oder über das Internet. Die Meldung muss entsprechend der in der Ausschreibung angegeben Frist eingegangen sein. Gehen mehr Meldungen ein, als die Höchstteilnehmerzahl, so werden die Bewerber auf einer Warteliste geführt und rücken nach. Teilnehmer, welche auf der Warteliste stehen, müssen sich selbst darüber informieren, ob sie ins Teilnehmerfeld aufgerückt sind.

5. Abmelden von Wettspielen
Angemeldete Spieler, die nicht am Wettspiel teilnehmen können, haben sich so früh wie möglich im Sekretariat des Clubs abzumelden. Bei Absage nach Meldeschluss besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Nenngeldes.
Falls Spieler ohne Abmeldung dem Wettspiel fern bleiben, kann eine Sperre wegen unsportlichen Verhaltens ausgesprochen werden.

6. Wettspielbeginn /Abspielzeit
Nach Regel 5-3a der Golfregeln muss der Spieler zu der von der Spielleitung angesetzten Zeit abspielen. Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er für das Versäumen der Abspielzeit wie folgt bestraft:

  • Lochspiel: Lochverlust am ersten Loch
  • Zählspiel: Grundstrafe
  • Strafe für Verspätung von fünf Minuten und mehr: Disqualifikation


7. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 5-6); Ready Golf
Hat eine Partie nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Partie verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Partie ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Partie mitgeteilt, dass ab sofort eine Zeitnahme für die einzelnen Spieler durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 5-6 angesehen.

Im Zählpiel dürfen die Spieler auf sichere und verantwortungsbewusste Weise Ready Golf spielen.

Lochspiel:

  • Strafe 1. Verstoß: Lochverlust
  • Strafe 2. Verstoß: Disqualifikation


Zählspiel:

  • Strafe 1. Verstoß: 1 Schlag
  • Strafe 2. Verstoß: Grundstrafe
  • Strafe 3. Verstoß: Disqualifikation


8. Caddies
Bei Wettspielen des Berliner Golf Club Gatow e.V. können nur Amateure als Caddie eingesetzt werden.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation für das betreffende Wettspiel

9. Hunde
Bei Wettspielen des Berliner Golf Club Gatow e.V. dürfen keine Hunde mitgeführt werden. 

10. Einreichen der Turnierzählkarte
Die Scorekarte ist nach der Runde korrekt ausgefüllt und unterschrieben unverzüglich im Clubsekretariat abzugeben. Mit Abgabe der Scorekarte im Sekretariat und dem Verlassen des Sekretariats gilt die Scorekarte als "abgegeben". Änderungen sind dann nicht mehr möglich.
  
11. Beendigung von Wettspielen

Zählspiele gelten mit Abschluss der Siegerehrung und Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler an die Spielleitung oder der Eintragung in die Ergebnisliste durch beide Spieler als beendet.

12. Elektronische Kommunikationsmittel
Das Handy ist bei Wettspielen auf lautlos zu stellen (Ausnahme: bei ärztlicher Bereitschaft, sowie Mitglieder der Spielleitung). Bitte nehmen Sie grundsätzlich Rücksicht auf Ihre Mitspieler.

13. Spielaussetzung wegen Gefahr
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.

Signal für unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr: langer Signalton
Signal für Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr: drei kurze Signaltöne
Signal für die Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt zwei kurze Signaltöne
Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers (Regel 5-7a)

14. Starter/Marshal
Anweisungen des Starters, sowie des Marshalls, sind unbedingt Folge zu leisten. Der Starter und der Marshall sind befugt, bei Zuwiderhandlungen hinsichtlich der Etikette oder Spielgeschwindigkeit die Spieler zu ermahnen und das Spielrecht zu entziehen.

15. Vorbehaltsrecht der Spielleitung
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen das Recht:
1. die Startzeiten abzuändern oder neu festzulegen.
2. die Ausschreibungsbedingungen zu ändern.
3. Änderungen der Spielbedingungen bedingt durch Witterungseinflusse vorzunehmen.

16. Kleiderordnung

Generell gilt: Alle Bekleidungsartikel die Sie in einem Golf-Shop finden, können auf dem Golfplatz getragen werden

- Shirts müssen einen Kragen (Steh- oder Faltkragen) nachweisen

- Blue Jeans sind untersagt

- festes Schuhwerk (Sport- oder Golfschuh) sind auf der gesamten Platz- und Übungsanlage vorgeschrieben

Bei Nichteinhaltung hat die Spielleitung / der Marshal das Recht, ein Platzverbot auszusprechen.

17. Carts, Scooter, Roller, etc. (fahrbare Fortbewegungsmittel)

Das Fahren von Carts ist Personen ab 18 Jahren gestattet.

Eine Nutzung von E-Carts zu Wettspielen wird in der Ausschreibung geregelt.

Weitere Informationen zur E-Cart Nutzung entnehmen Sie bitte unserer E-Cart Ordnung.

Eine Nutzung von eigenen fahrbaren Fortbewegungsmitteln ist nur nach vorheriger Absprache/Durchsicht mit dem Head-Greenkeeper genehmigt.