1. Einleitung
Der Sport ist eine der beliebtesten Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen. Im Berliner Golf Club Gatow e.V. treiben einige hundert Heranwachsende regelmäßig Sport, der von Trainern und Trainerinnen pädagogisch angeleitet wird. Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann und in keinem anderen Zusammenhang ähnlichen Stellenwert findet, birgt aber auch Gefahren von Gewalt und sexualisierter Übergriffe. Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, das Kinder, Jugendliche und Erwachsene schützt.
2. Positionierung des Berliner Golf Club Gatow e.V.
Auch im Land Berlin gab und gibt es Fälle von Kindeswohlgefährdung im organisierten Sport, die z.T. auch an die Öffentlichkeit gelangt sind. Der Vorstand des Berliner Golf Club Gatow e.V. hat sich intensiv mit dem Thema Kinderschutz im Sport auseinandergesetzt und die unter 2.1. folgende Erklärung beschlossen. Ziel des Berliner Golf Club Gatow e.V. ist es, ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter/innen im Sport für den Kinderschutz zu sensibilisieren, Anzeichen von Gewalt und sexuellem Missbrauch ernst zu nehmen und für den Verdachtsfall gewappnet zu sein. Dieses Konzept soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Besonders in sensiblen Bereichen mit großem Anteil an Kindern und Jugendlichen müssen sich die Verantwortlichen der Herausforderung stellen und die unter Punkt 3. empfohlenen Maßnahmen konsequent umsetzen.
2.1. Erklärung des Berliner Golf Club Gatow e.V. zum Kinder- und Jugendschutz
Der Berliner Golf Club Gatow e.V. übernimmt Verantwortung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Die Organisationen sind sich dabei ihrer hohen Verantwortung bewusst: Sorge zu tragen für den Kinder- und Jugendschutz. Wir orientieren uns an den gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz durch den Einsatz geeigneter Personen in der Kinder- und Jugendbetreuung. Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses gilt für alle sensiblen Bereiche als obligatorisch. Dies betrifft die Honorartrainer im Nachwuchsleistungssport, sowie alle Betreuer von Jugendtraining, Feriencamps, Auswärtsfahrten mit und ohne Wettbewerb und allen weiteren Projekten mit Kindern und Jugendlichen. Der vertrauens- und würdevolle Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch. Der Berliner Golf Club Gatow e.V. bestimmt eine Vertrauensperson als Ansprechpartner für Anfragen aller Art – sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für die TrainerInnen und BetreuerInnen - und vermittelt auf Wunsch an fachliche Beratungsstellen. Um aktiv bei der Prävention zu unterstützen, werden der Berliner Golf Club Gatow e.V. weitere Fortbildungs- und Schulungsmodule zu diesem Thema anbieten. Für alle haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter, die in ihrer Tätigkeit Kontakt zu Minderjährigen haben, empfehlen wir, sich ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Ferner sollten die Führungszeugnisse regelmäßig aktualisieret werden.
3. Maßnahmen des Berliner Golf Club Gatow e.V.
4. Grundlagen: Kindeswohlgefährdung – was ist das?
Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen sind:
• Körperliche und seelische Vernachlässigung
• Emotionale / seelische Misshandlung
• Körperliche Misshandlung
• Sexuelle Gewalt Um konkrete Anhaltspunkte und Symptome festzustellen, wurde eine Checkliste und ein Prüfbogen Kindeswohlgefährdung erarbeitet, die allen Sportvereinen auf der Internetseite des LSB zur Verfügung steht.
Im Allgemeinen gibt es folgende mögliche Anhaltspunkte und Symptome:
5. Bedingungen für einen gelungenen Kinderschutz im Sport
Jedem Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung, insbesondere sexualisierte Gewalt muss nachgegangen und jeder Verdacht aufgeklärt werden.
• Prävention:
6. Persönliche Eignung
Der Berliner Golf Club Gatow e.V. trägt Verantwortung dafür, dass nur Personen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden, die neben der erforderlichen fachlich – pädagogischen auch über die persönliche Eignung verfügen. Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit im Sport mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder mit diesen regelmäßig in sonstiger Weise Kontakt haben, dürfen nicht eingesetzt werden, wenn sie rechtskräftig wegen o Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht
7. Informationen und Hilfeangebote
Literatur
Internet
- www.dsj.de/kinderschutz
- www.kinderschutz-im-sport-berlin.de
- www.fachstelle-kinderschutz.de
- www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Kinder-und-Jugend/kinder-und- jugendschutz.html
Schnelle Hilfe – an wen kann ich mich vor Ort und beim Landessportbund im Bedarfsfall melden?
- www.lsb-berlin.de/themenwelten/kinderschutz/schnelle-hilfe
Meral Molkenthin
Beauftragte für Kinderschutz und interpersonale Gewalt im Sport
Jesse-Owens-Allee 2
14053 Berlin
+49 30 30002 - 176
+49 176 55236835
Meral.Molkenthin@lsb-berlin.de