Jugendschutzkonzet im BGCG

Konzept des Berliner Golf Club Gatow e.V. zur Sicherung des Kindeswohls im organisierten Sport

1. Einleitung

Der Sport ist eine der beliebtesten Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen. Im Berliner Golf Club Gatow e.V. treiben einige hundert Heranwachsende regelmäßig Sport, der von Trainern und Trainerinnen pädagogisch angeleitet wird. Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann und in keinem anderen Zusammenhang ähnlichen Stellenwert findet, birgt aber auch Gefahren von Gewalt und sexualisierter Übergriffe. Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, das Kinder, Jugendliche und Erwachsene schützt.

2. Positionierung des Berliner Golf Club Gatow e.V.

Auch im Land Berlin gab und gibt es Fälle von Kindeswohlgefährdung im organisierten Sport, die z.T. auch an die Öffentlichkeit gelangt sind. Der Vorstand des Berliner Golf Club Gatow e.V. hat sich intensiv mit dem Thema Kinderschutz im Sport auseinandergesetzt und die unter 2.1. folgende Erklärung beschlossen. Ziel des Berliner Golf Club Gatow e.V. ist es, ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter/innen im Sport für den Kinderschutz zu sensibilisieren, Anzeichen von Gewalt und sexuellem Missbrauch ernst zu nehmen und für den Verdachtsfall gewappnet zu sein. Dieses Konzept soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Besonders in sensiblen Bereichen mit großem Anteil an Kindern und Jugendlichen müssen sich die Verantwortlichen der Herausforderung stellen und die unter Punkt 3. empfohlenen Maßnahmen konsequent umsetzen.

2.1. Erklärung des Berliner Golf Club Gatow e.V. zum Kinder- und Jugendschutz

Der Berliner Golf Club Gatow e.V. übernimmt Verantwortung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Die Organisationen sind sich dabei ihrer hohen Verantwortung bewusst: Sorge zu tragen für den Kinder- und Jugendschutz. Wir orientieren uns an den gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz durch den Einsatz geeigneter Personen in der Kinder- und Jugendbetreuung. Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses gilt für alle sensiblen Bereiche als obligatorisch. Dies betrifft die Honorartrainer im Nachwuchsleistungssport, sowie alle Betreuer von Jugendtraining, Feriencamps, Auswärtsfahrten mit und ohne Wettbewerb und allen weiteren Projekten mit Kindern und Jugendlichen. Der vertrauens- und würdevolle Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch. Der Berliner Golf Club Gatow e.V. bestimmt eine Vertrauensperson als Ansprechpartner für Anfragen aller Art – sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für die TrainerInnen und BetreuerInnen - und vermittelt auf Wunsch an fachliche Beratungsstellen. Um aktiv bei der Prävention zu unterstützen, werden der Berliner Golf Club Gatow e.V. weitere Fortbildungs- und Schulungsmodule zu diesem Thema anbieten. Für alle haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter, die in ihrer Tätigkeit Kontakt zu Minderjährigen haben, empfehlen wir, sich ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Ferner sollten die Führungszeugnisse regelmäßig aktualisieret werden.

3. Maßnahmen des Berliner Golf Club Gatow e.V.

  • Anerkennung der Kinderschutzerklärung des LSB
  • Abfordern des Erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses von allen Trainern/innen, Übungsleiter/innen, Jugendleiter/innen und weiteren Personen die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
  • Ernennung von mind. einem Ansprechpartner/in für den Kinderschutz
  • Teilnahme an Schulungen zum Kinderschutz
  • Verankerung des Kinderschutzes im Regelwerk des Vereines / Verbandes (Satzung und Ordnungen), Darlegung des Beschwerdemanagements

4. Grundlagen: Kindeswohlgefährdung – was ist das?

Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen sind:

• Körperliche und seelische Vernachlässigung

• Emotionale / seelische Misshandlung

• Körperliche Misshandlung

• Sexuelle Gewalt Um konkrete Anhaltspunkte und Symptome festzustellen, wurde eine Checkliste und ein Prüfbogen Kindeswohlgefährdung erarbeitet, die allen Sportvereinen auf der Internetseite des LSB zur Verfügung steht.

Im Allgemeinen gibt es folgende mögliche Anhaltspunkte und Symptome:

  • Auffälligkeiten im äußeren Erscheinungsbild des Kindes: wiederholte Zeichen von Verletzungen ohne erklärbare Ursache, starke Unterernährung, fehlende Körperhygiene, ungepflegte Kleidung
  • Auffälligkeiten im Verhalten des Kindes: wiederholte Gewalttätigkeit, unkoordinierte Handlungen (durch Drogen, Alkohol oder Medikamente), apathisches und verängstigtes Verhalten, häufiges Schule schwänzen
  • Verhalten der Erziehungspersonen: für das Lebensalter ungenügende Beaufsichtigung des Kindes, Gewalt zwischen Erziehungspersonen, massive Gewalt gegen das Kind, Gewährung des unbeschränkten Zugangs zu gewaltverherrlichenden oder pornografischen Medien, Verweigerung der Krankenhausbehandlung, Isolierung des Kindes.
  • Verhalten der Betreuungspersonen (Trainer/in etc.): kein ausreichender Respekt vor der Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen, auffällige Formen der Hilfestellungen die unangenehm sind, keine Absprachen über die Art des Körperkontakts, private Einladungen und Unternehmungen mit einzelnen Kindern und Jugendlichen.

5. Bedingungen für einen gelungenen Kinderschutz im Sport

Jedem Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung, insbesondere sexualisierte Gewalt muss nachgegangen und jeder Verdacht aufgeklärt werden.

  • Klare Haltung:
  • Offenheit gegenüber diesem Thema
  • Ehrlichkeit wenn es um einen Fall im eigenen Verein geht
  • Wachsamkeit
  • Ruhe bewahren – überhastetes Eingreifen schadet!
  • Beachtung der Handlungsschritte im Verdachtsfall
  • Konsequentes Eingreifen bei bestätigtem Verdacht und in Notfällen
  • Ausreichende Informationen:
  • Beteiligte wiez.B. Trainer, Übungsleiter und Funktionäre informieren und belehren

• Prävention:

  • Bei Bedarf präventiv mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten, ggf. in Kooperation mit Fachkräften
  • Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten
  • Nutzung der Beratungs- und Hilfeangebote im Bedarfsfall

6. Persönliche Eignung

Der Berliner Golf Club Gatow e.V. trägt Verantwortung dafür, dass nur Personen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden, die neben der erforderlichen fachlich – pädagogischen auch über die persönliche Eignung verfügen. Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit im Sport mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder mit diesen regelmäßig in sonstiger Weise Kontakt haben, dürfen nicht eingesetzt werden, wenn sie rechtskräftig wegen o Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht

  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Der Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • Menschenraub, Verschleppung, Entziehung oder Kinderhandel verurteilt worden sind. (siehe § 72a KJHG). Aus diesem Grund empfiehlt sich die Abforderung des Erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses.

7. Informationen und Hilfeangebote

Literatur

  • Broschüre „Kommentierter Handlungsleitfaden“ Deutsche Sportjugend 2011
  • Broschüre „Orientierungshilfe für rechtliche Fragen…“ Deutsche Sportjugend 2011
  • Abschlussbericht Runder Tisch der Bundesregierung 2011
  • Sexuelle Gewalt in den Medien Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und –vernachlässigung e.V. 2011
  • Bundeskinderschutzgesetz BMFSFJ 2011

Internet

- www.dsj.de/kinderschutz

- www.kinderschutz-im-sport-berlin.de

- www.fachstelle-kinderschutz.de

- www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Kinder-und-Jugend/kinder-und- jugendschutz.html

Schnelle Hilfe – an wen kann ich mich vor Ort und beim Landessportbund im Bedarfsfall melden?

- www.lsb-berlin.de/themenwelten/kinderschutz/schnelle-hilfe

Meral Molkenthin

Beauftragte für Kinderschutz und interpersonale Gewalt im Sport

Jesse-Owens-Allee 2

14053 Berlin

+49 30 30002 - 176

+49 176 55236835

Meral.Molkenthin@lsb-berlin.de